Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden angepasst. Wer jetzt handelt, spart je nach beheiztem Objekt viel Geld. Informieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von einer erstklassigen, kostenlosen Beratung!
Der Kanton Zürich überarbeitet sein Energiegesetz. Andere Kantone haben diesen Schritt bereits vollzogen oder werden diesen bald nachholen. Ziel der Gesetzesanpassungen ist es, dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und den Energiebedarf für Heizen, Warmwasser, Lüftung und Klima so gering wie möglich zu halten.
Diese Änderungen in der Gesetzgebung haben auch Konsequenzen bei einer Erneuerung der Heizanlage. Die gute Nachricht vorab: Wir gehen auch beim Kanton Zürich davon aus, dass Heizungslösungen mit Gas auch weiterhin möglich bleiben. Für ältere Liegenschaften jedoch werden Auflagen in Kraft treten, welche die Sanierung des Heizsystems und der Liegenschaft mit erheblichen Zusatzkosten belasten. Wer jetzt handelt (vor in Kraft treten der Gesetzesrevision), hat alle Optionen offen und spart je nach beheiztem Objekt viel Geld!
Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer optimalen Heizungslösung – kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an!